In diesen Fällen bezahlt die Krankenkasse eine Zahnbehandlung in Vollnarkose

Eine Behandlung oder einen Eingriff in der Zahnarztpraxis einfach verschlafen – so verlockend das klingt, nicht in jedem Fall werden die Kosten dafür von der Krankenkasse übernommen. In unserer Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie Dr. Dr. Zikarsky und Kollegen MVZ in Nürnberg führen wir einige Eingriffe in Vollnarkose durch. In welchen Fällen die gesetzliche Krankenkasse die Kosten dafür übernimmt, erklären wir hier.

Was ist eine Vollnarkose?

Bei einer Vollnarkose handelt es sich um einen künstlich herbeigeführten Tiefschlaf. Einige der Körperfunktionen setzen dabei aus, weshalb Patientinnen und Patienten während der Narkose beispielsweise beatmet werden müssen. Über den gesamten Zeitraum hinweg ist ein erfahrener Anästhesist oder eine erfahrene Anästhesistin anwesend, der/die die Betroffenen genau überwacht. Heutzutage birgt eine Vollnarkose wesentlich weniger Risiken als noch vor einigen Jahren, weshalb sie immer beliebter wird.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Vollnarkose?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Vollnarkose nur dann, wenn diese aus medizinischer Sicht notwendig ist. Das ist beispielsweise der Fall bei Kindern unter 12 Jahren, die nicht mit den behandelnden Personen kooperieren möchten. Auch einige körperliche oder geistige Behinderungen können dazu führen, dass eine Behandlung an wachen Patienten oder Patientinnen nicht durchgeführt werden kann. Ein weiterer Grund für eine Kostenübernahme ist eine Allergie gegen das örtliche Betäubungsmittel. Größere kieferchirurgische Eingriffe werden außerdem notwendigerweise unter Vollnarkose durchgeführt.

Ist eine Vollnarkose bei Zahnarztangst möglich?

Viele Patientinnen und Patienten, die unter enormer Zahnarztangst leiden, wünschen sich eine Behandlung unter Vollnarkose. Diese wird dann bezahlt, wenn es sich um einen aufwendigen chirurgischen Eingriff handelt. Krankenkassen erkennen eine Zahnarztphobie anderenfalls nur dann an, wenn diese durch einen Psychiater oder Psychotherapeuten diagnostiziert wird. Wer ein entsprechendes Gutachten vorweisen kann, kann jede zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlung in Vollnarkose durchführen lassen. Die Kosten dafür werden dann im Normalfall von der Krankenkasse getragen.